
Der Schlüssel ist abgegeben, die Wohnung leer, das Übergabeprotokoll unterschrieben. Eigentlich sollte damit nur noch die Kautionsabrechnung offen sein. Dann kommt einige Wochen später ein Schreiben des Vermieters: Wegen eines Schadens werden 280 Euro von der Mietkaution einbehalten.
Bei Petra sieht es so aus. Sie hat ihre Wohnung in Reutlingen Ende August zurückgegeben. Im Übergabeprotokoll stehen ein Kratzer an der Schlafzimmertür und zwei fehlende Schlüsselanhänger. Zu Küche, Abflüssen oder Rohren findet sich nichts.
Im Oktober enthält die Kautionsabrechnung plötzlich diesen Posten:
Rohrreinigung Küchenleitung: 280 Euro
Eine Rechnung liegt bei. Der Einsatz war sechs Wochen nach Petras Auszug. Als Leistungsbeschreibung steht dort nur „Verstopfung beseitigt“.
Für Petra sind jetzt drei Fragen wichtiger als jede allgemeine Diskussion über Mietkautionen: Was genau soll sie verursacht haben? Wie lässt sich das sechs Wochen nach der Wohnungsrückgabe noch zuordnen? Und reicht die vorgelegte Rechnung überhaupt aus, um den Betrag von ihrer Kaution abzuziehen?
Dasselbe Problem gibt es auch bei anderen Schäden. Will der Vermieter die Kaution wegen Schäden einbehalten, müssen Forderung, Nachweis, Zeitpunkt und Höhe schlüssig zusammenpassen.
Darf der Vermieter die Kaution wegen Schäden einbehalten?
Ja, grundsätzlich kann die Mietkaution dazu dienen, offene Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis abzusichern. Ein Schaden an der Wohnung kann ein solcher Anspruch sein.
Nicht jede Beanstandung nach dem Auszug rechtfertigt deshalb automatisch einen Kautionsabzug.
Zuerst muss geklärt werden, ob überhaupt ein ersatzfähiger Schaden vorliegt. § 538 BGB stellt klar, dass Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch vom Mieter nicht zu vertreten sind. Normale Abnutzung gehört also nicht ohne Weiteres auf die Schadensliste.
Bei einem beschädigten Türblatt, einem zerbrochenen Waschbecken oder einem eindeutig zuordenbaren Fremdkörper im Rohr kann die Lage anders aussehen. Dann muss aber weiterhin nachvollziehbar sein, wann der Schaden entstanden ist, wie er dem Mietverhältnis zugeordnet wird und welcher Betrag daraus folgt.
Bei Rohrverstopfungen ist diese Trennung besonders wichtig. Haare, Seifenreste oder Fett können sich über längere Zeit ansammeln. Ein Feuchttuch oder ein fester Fremdkörper deutet dagegen eher auf eine unsachgemäße Nutzung hin. Selbst dann ist die Fundstelle entscheidend. Ein Fremdkörper direkt in der Anschlussleitung der Wohnung ist anders zu bewerten als Material in einer gemeinsam genutzten Fallleitung.
Wer wissen möchte, wie die Kostenfrage während eines laufenden Mietverhältnisses eingeordnet wird, findet eine ausführliche Erklärung im Ratgeber Rohrverstopfung: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?.
Kaution einbehalten und Beweispflicht: Wer muss was nachweisen?
Der Satz „Der Vermieter muss immer alles beweisen“ ist zu grob. Genauso falsch ist aber die Gegenbehauptung, ein Mieter müsse jeden nach dem Auszug auftauchenden Schaden automatisch widerlegen.
Will der Vermieter eine Schadensersatzforderung mit der Kaution verrechnen, braucht er eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage. Dazu gehören typischerweise:
| Frage | Mögliche Nachweise |
|---|---|
| Welcher Schaden wird behauptet? | genaue Beschreibung statt Sammelbegriff |
| Wo befindet er sich? | Raum, Bauteil oder Leitungsabschnitt |
| Wann wurde er festgestellt? | Datum der Übergabe, Meldung und Reparatur |
| Wie wird er dem Mieter zugeordnet? | Protokoll, Fotos, technischer Befund, Zeugen |
| Welche Kosten entstehen? | Rechnung, Kostenvoranschlag oder nachvollziehbare Berechnung |
| Wurde der Schaden schon bei der Übergabe festgestellt? | Übergabeprotokoll und Fotos |
Wie die Beweislast im Streitfall genau verteilt wird, hängt vom Schadensbild und vom Verantwortungsbereich ab. Gerade bei Leitungen kann es einen großen Unterschied machen, ob die Ursache ausschließlich aus der Wohnung stammen kann oder ob mehrere Wohnungen, ein baulicher Mangel oder eine gemeinsam genutzte Leitung als Ursache infrage kommen.
Für Petra heißt das: Eine Rechnung über 280 Euro beweist zunächst, dass ein Rohrreinigungseinsatz abgerechnet wurde. Sie beweist nicht automatisch, dass Petra die Verstopfung verursacht hat.
🦫 Brunos Tipp: Bei einer Rohrreinigung nicht nur die Rechnung ansehen. Der Arbeitsbericht ist oft wichtiger. Fundstelle, Leitung, entferntes Material und Zeitpunkt sagen mehr über die mögliche Ursache als die Zeile „Verstopfung beseitigt“.
Wenn der Bericht unklar ist, hilft die Checkliste Rohrreinigung-Arbeitsbericht prüfen: Was muss drinstehen?.

Kaution einbehalten trotz Übergabeprotokoll: Was bedeutet das Protokoll wirklich?
Ein Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Beweismittel, beantwortet aber nicht jede Frage.
Steht dort ausdrücklich, dass bestimmte Schäden nicht vorhanden waren oder dass Funktionen geprüft wurden, ist das für einen späteren Streit sehr hilfreich. Bei Petras Wohnung enthält das Protokoll keinen Hinweis auf eine Störung der Küchenleitung.
Das spricht gegen einen offen erkennbaren Mangel bei der Übergabe.
Es beweist aber noch nicht zwingend, dass die Leitung auf ihrer gesamten Länge frei war. Eine tiefer sitzende Ablagerung kann unbemerkt bleiben. Genauso kann eine Störung erst später entstehen.
Deshalb ist der genaue Wortlaut entscheidend.
Wenig aussagekräftig ist:
Keine sichtbaren Mängel.
Besser wäre:
Küchenspüle, Waschbecken und Dusche gemeinsam getestet. Wasser lief ohne Rückstau ab.
Noch besser ist es, wenn ein kurzes Video denselben Zustand dokumentiert.
Bei einem Streit über die Kaution sollte das Protokoll immer zusammen mit Fotos, Videos, Rechnung und zeitlichem Ablauf betrachtet werden.
Der Zeitpunkt nach dem Auszug kann entscheidend werden
Zwischen Petras Wohnungsrückgabe und der Rohrreinigung liegen sechs Wochen.
Damit ist die Forderung nicht automatisch vom Tisch. Entscheidend ist aber, was in diesen sechs Wochen passiert ist.
Petra fragt deshalb nach:
- Wann wurde die Verstopfung erstmals bemerkt?
- Stand die Wohnung bis dahin leer?
- Hatte ein Nachmieter schon Zugang?
- Wurde renoviert?
- Wurden Küche oder Bad während der Arbeiten benutzt?
- Wo genau saß die Blockade?
- Was wurde aus dem Rohr entfernt?
Ist die Küche am Tag nach der Übergabe unbenutzt geblieben und der Betrieb dokumentiert einen festen Fremdkörper direkt hinter Petras Anschluss, ist das eine andere Ausgangslage als sechs Wochen später in einer bereits neu genutzten Wohnung.
Je mehr zwischen Rückgabe und Feststellung passiert ist, desto wichtiger wird eine saubere Zuordnung.
Darf der Vermieter die Kaution ohne Rechnung einbehalten?
Eine fertige Handwerkerrechnung ist nicht in jedem Schadensfall zwingend erforderlich.
Der Bundesgerichtshof hat 2023 bestätigt, dass Schadensersatz im Mietrecht auch anhand der voraussichtlich erforderlichen Kosten bemessen werden kann. Ein Vermieter muss also nicht jede Reparatur bereits ausgeführt und bezahlt haben, bevor er einen Schaden beziffert. Ein nachvollziehbarer Kostenvoranschlag kann dafür eine Grundlage sein.
Für Mieter ist deshalb wichtig: Ohne fertige Rechnung bedeutet nicht automatisch ohne Anspruch.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter einen beliebigen Betrag ansetzen darf.
Der behauptete Schaden muss konkret sein. Auch die Höhe muss sich nachvollziehen lassen. Ein Satz wie „Schäden nach Auszug, 900 Euro“ erklärt weder, was beschädigt wurde, noch wie der Betrag entstanden ist.
Bei Petras Rohrreinigung wurde die Leistung tatsächlich ausgeführt. Hier ist eine Rechnung vorhanden. Das Problem liegt an einer anderen Stelle: Die Rechnung beschreibt die Ursache nicht.
Bei der Prüfung sollte man drei Dinge auseinanderhalten:
Rechnung
Sie zeigt Preis, Datum, Leistungspositionen und Unternehmen.
Arbeitsbericht
Er kann zeigen, wo gearbeitet wurde, welches Gerät zum Einsatz kam und was gefunden wurde.
Beweis der Verantwortlichkeit
Er beantwortet die schwierigste Frage: Warum soll gerade der ehemalige Mieter für diesen Schaden oder diese Verstopfung verantwortlich sein?
Mehr Unterlagen bedeuten nicht automatisch einen besseren Nachweis. Die Unterlagen müssen inhaltlich zusammenpassen.
Was, wenn ein Kostenvoranschlag statt einer Rechnung vorliegt?
Ein Kostenvoranschlag kann eine Schadenshöhe plausibel machen, obwohl noch nichts repariert wurde.
Dabei lohnt der Blick auf drei Punkte:
- Bezieht sich der Kostenvoranschlag tatsächlich auf den behaupteten Schaden?
- Sind nur notwendige Arbeiten enthalten oder gleich zusätzliche Modernisierungen?
- Passt die Höhe zum Zustand und Umfang des Schadens?
Wird aus einer kleinen Beschädigung plötzlich eine komplette Erneuerung, sollte klar sein, warum diese erforderlich ist.
Bei einem Rohrschaden gilt dasselbe. Die Reinigung einer Blockade ist etwas anderes als der Austausch eines Leitungsabschnitts. Werden beide Arbeiten miteinander vermischt, muss erkennbar sein, welcher Betrag wofür verlangt wird.
Rohrreinigung nach dem Auszug: Warum der technische Befund so wichtig ist
Bei einer Rohrreinigung reicht die reine Kostenposition selten aus, um die Haftung zu klären.
Nehmen wir wieder Petra. Auf der Rechnung steht:
Rohrreinigung Küchenleitung, 280 Euro
Mehr nicht.
Das lässt offen:
- welcher Leitungsabschnitt betroffen war,
- wie tief die Blockade saß,
- ob andere Leitungen ebenfalls betroffen waren,
- welches Material entfernt wurde,
- ob ein Rohrschaden, Versatz oder alte Ablagerungen vorlagen,
- ob der Monteur überhaupt eine Ursache bestimmen konnte.
Ein vollständiger Arbeitsbericht könnte zum Beispiel enthalten:
Blockade in der Küchenanschlussleitung bei ca. 3,5 m. Feuchttuch und Kunststoffteil entfernt. Leitung anschließend frei ablaufend.
Oder:
Widerstand bei ca. 6 m gelöst. Ursache nicht eindeutig feststellbar. Starke ältere Ablagerungen im Leitungsverlauf.
Diese beiden Befunde führen zu völlig unterschiedlichen Fragen.

Wenn der Vermieter Kosten für eine Rohrreinigung geltend macht, sollte der technische Teil deshalb nicht nebenbei behandelt werden. Der Rohrreinigung-Ratgeber erklärt, welche Ursachen und Leitungsabschnitte bei einer Verstopfung überhaupt infrage kommen.
Was kostet die Rohrreinigung, und ist der Betrag plausibel?
Ob ein Mieter haftet und ob eine Rechnung marktüblich ist, sind zwei verschiedene Fragen.
Auch eine nachvollziehbare Rechnung kann vom falschen Schuldner verlangt werden. Umgekehrt ist auch eine grundsätzlich berechtigte Forderung nicht automatisch in jeder Höhe gerechtfertigt.
Petra prüft deshalb:
- Einsatzdatum,
- Anfahrt,
- Arbeitszeit,
- eingesetztes Gerät,
- mögliche Zuschläge,
- Leitungsabschnitt,
- Zusatzarbeiten,
- Kamerafahrt oder andere Sonderleistungen.
Gerade bei Notdienstrechnungen können Preisbestandteile schwer nachvollziehbar werden. Wenn der Betrag ungewöhnlich hoch erscheint, lohnt sich zusätzlich der Ratgeber Rohrreinigung-Abzocke: Kostenfallen beim Notdienst erkennen.
Diese Prüfung ersetzt nicht die Haftungsfrage. Sie beantwortet nur, ob der geltend gemachte Betrag zum dokumentierten Einsatz passt.
Wie viel von der Mietkaution darf einbehalten werden?
Petras Mietkaution beträgt 1.500 Euro. Streit gibt es über 280 Euro Rohrreinigung. Zusätzlich ist die Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr noch nicht erstellt.
In einer solchen Situation sollten die einzelnen Positionen getrennt betrachtet werden.
Sinnvoll ist eine getrennte Betrachtung:
| Position | Was zu prüfen ist |
|---|---|
| 280 Euro Rohrreinigung | Anspruch, Ursache, Nachweis und Rechnung |
| möglicher Betriebskosteneinbehalt | ist eine Nachzahlung ernsthaft zu erwarten und wie hoch ungefähr? |
| restliche Kaution | gibt es dafür überhaupt noch einen offenen Grund? |
Ein Streit über eine einzelne Schadensposition erklärt nicht automatisch, warum der gesamte Restbetrag auf unbestimmte Zeit zurückbehalten werden soll.
Petra sollte deshalb nicht pauschal die vollständige Auszahlung verlangen, sondern die Auszahlung des unstreitigen Teils und eine konkrete Begründung für jeden weiteren Einbehalt.
Wenn die Rohrreinigung stattdessen über die jährliche Abrechnung auf Mieter verteilt wurde, betrifft das einen anderen Streit. Dafür gibt es den Beitrag Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Was der Vermieter abrechnen darf.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Für die Mietkaution gibt es keine allgemeine gesetzliche Regel „nach exakt drei Monaten muss ausgezahlt werden“ oder „sechs Monate darf immer alles liegen bleiben“.
Nach Mietende braucht der Vermieter eine angemessene Zeit, um offene Ansprüche zu prüfen und abzurechnen. Wie lange das im konkreten Fall dauert, hängt davon ab, was überhaupt noch offen ist.
Bei einem eindeutig dokumentierten Schaden kann die Prüfung schneller abgeschlossen sein als bei mehreren offenen Positionen. Für eine noch nicht erstellte Betriebskostenabrechnung kann ein angemessener Sicherheitseinbehalt eine eigene Rolle spielen.
Wichtig ist die Trennung zu § 548 BGB.
Diese Vorschrift betrifft die Verjährung bestimmter Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Die Frist beträgt sechs Monate und beginnt mit der Rückgabe der Mietsache.
Das ist aber nicht dasselbe wie eine starre sechsmonatige Kautionsfrist.
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2024 außerdem entschieden, dass ein Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer bereits verjährten Schadensersatzforderung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen kann.
Der Satz „Sechs Monate sind vorbei, damit ist jeder Kautionsabzug erledigt“ ist deshalb zu pauschal.
🦫 Brunos Tipp: Bei Fristen immer zwei Fragen auseinanderhalten: Ist ein möglicher Schadensersatzanspruch verjährt? Und ist die Kautionsabrechnung nachvollziehbar abgeschlossen? Das sind nicht dieselben Fragen.
Kaution einbehalten wegen Mängeln: Abnutzung oder echter Schaden?
Nicht jede Beanstandung nach dem Auszug ist ein Schaden.
Normale Gebrauchsspuren sind von Beschädigungen zu trennen. § 538 BGB schützt den Mieter vor einer Haftung für Veränderungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen.
Bei Rohren ist die Grenze schwieriger als bei einem Loch in einer Tür.
Ein paar Haare im Ablauf, Seifenreste oder normale Fettablagerungen sagen noch wenig über schuldhafte Nutzung. Bei einem festen Fremdkörper kann die Bewertung anders ausfallen. Auch dann muss aber geklärt werden, wo er gefunden wurde und ob er dem Mietverhältnis zuverlässig zugeordnet werden kann.
Ähnlich ist es beim Rohrtausch. Ein altes, vorgeschädigtes Rohr darf nicht so behandelt werden, als wäre es unmittelbar vor dem Auszug neu gewesen. Wenn ohnehin eine Erneuerung erforderlich war, muss diese Ausgangslage in die Schadensberechnung einfließen.
Was tun, wenn die Kaution wegen Schäden einbehalten wird?
Wer einen Kautionsabzug bekommt, sollte nicht sofort mit einer langen rechtlichen Argumentation antworten.
Meist ist diese Reihenfolge sinnvoller:
- Kautionsabrechnung vollständig lesen.
- Jede Abzugsposition einzeln markieren.
- Übergabeprotokoll, Fotos und Videos danebenlegen.
- Rechnung, Kostenvoranschlag und Arbeitsbericht anfordern oder prüfen.
- Zeitpunkt der ersten Schadensmeldung klären.
- Bei technischen Schäden die genaue Fundstelle und Ursache erfragen.
- Den unstreitigen Teil der Kaution getrennt berechnen.
- Schriftlich und konkret widersprechen, wenn Nachweise fehlen oder sich widersprechen.
- Bei einer höheren Summe, Mahnung oder Klageandrohung Mieterverein oder Fachanwalt einschalten.
Ein Widerspruch muss nicht zehn theoretische Einwände enthalten. Stärker sind die zwei oder drei Punkte, die im konkreten Fall tatsächlich fehlen.
Bei Petra sind es der Arbeitsbericht, die Fundstelle und der Zeitraum zwischen Auszug und Störung.
🦫 Brunos Tipp: Nicht pauschal schreiben „Ich habe nichts verursacht“. Besser ist: Welche Tatsache fehlt? Welcher Zeitraum ist ungeklärt? Welche Unterlage widerspricht der Forderung? Genau dadurch wird ein Widerspruch nachvollziehbarer und überzeugender.
Musterbrief: Kaution wegen Schäden oder Rohrreinigung einbehalten
Für Petras Fall könnte das Schreiben so aussehen:
Betreff: Kautionsabrechnung vom [Datum], Abzug für Rohrreinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Kautionsabrechnung ziehen Sie [Betrag] Euro für eine Rohrreinigung beziehungsweise einen behaupteten Schaden ab.
Laut den mir vorliegenden Unterlagen wurde die Maßnahme am [Datum] und damit [Zeitraum] nach der Wohnungsrückgabe durchgeführt. Im Übergabeprotokoll vom [Datum] ist keine entsprechende Störung dokumentiert.
Aus der bisherigen Abrechnung ergibt sich für mich nicht, wo genau die Störung beziehungsweise der Schaden festgestellt wurde, welche Ursache festgestellt wurde und auf welche Tatsachen Sie die Zuordnung zu meinem Mietverhältnis stützen.
Bitte senden Sie mir bis zum [Datum, zum Beispiel 14 Tage] die Unterlagen, auf die Sie den Abzug stützen, insbesondere den vollständigen Arbeitsbericht beziehungsweise eine genaue Schadensdokumentation sowie vorhandene Fotos, Videos oder Kostennachweise.
Bis zur nachvollziehbaren Darlegung widerspreche ich dem Abzug. Den unstreitigen Restbetrag der Kaution bitte ich bis zum genannten Datum auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Der Musterbrief ist nur eine Vorlage. Steht der Schaden bereits im Übergabeprotokoll oder wurde die Verursachung ausdrücklich eingeräumt, muss das Schreiben angepasst werden.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung?
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können zwei Ebenen gleichzeitig eine Rolle spielen.
Zuerst geht es innerhalb der WEG darum, welchem Eigentumsbereich die Leitung zuzuordnen ist und wie die Gemeinschaft Kosten verteilt. Danach stellt sich zwischen Vermieter und Mieter eine zweite Frage: Kann der Vermieter diese Kosten überhaupt dem Mieter zurechnen?
Beides darf nicht vermischt werden.
Die WEG kann Kosten gegenüber dem Wohnungseigentümer abrechnen, ohne dass daraus automatisch eine Forderung gegen dessen Mieter entsteht. Mehr dazu steht unter Abwasserleitung in der WEG: Wer zahlt bei Verstopfung?.
Was Petra am Ende herausfindet
Eine Woche nach ihrem Schreiben schickt der Vermieter den Arbeitsbericht.
Darin steht, dass die Küche bereits von einem Nachmieter genutzt wurde. Zur Ursache der Blockade heißt es lediglich: „nicht eindeutig bestimmbar“.
Damit fehlt gerade der Nachweis, der Petra mit der Verstopfung verbinden würde.
Der Vermieter nimmt die 280 Euro aus der Kautionsabrechnung heraus.
In einem anderen Fall kann die Bewertung anders ausfallen. Wäre im Bericht ein eindeutig zuordenbarer Fremdkörper direkt hinter Petras Anschluss dokumentiert worden, wäre das ein starkes Indiz. Dasselbe gilt, wenn eine Störung bereits bei der Übergabe festgestellt wurde.
In Petras Fall sprechen drei Punkte gegen den Abzug: kein Vermerk im Übergabeprotokoll, sechs Wochen Abstand und ein technischer Bericht ohne eindeutige Ursache.
Genau so sollte eine Kautionsforderung geprüft werden: Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung „Schaden“, sondern welche Belege vorliegen, wie der zeitliche Ablauf aussieht und ob sich der Schaden nachvollziehbar zuordnen lässt.
Häufige Fragen
Grundsätzlich ja, wenn ein konkreter Anspruch aus dem Mietverhältnis besteht. Normale Abnutzung reicht dafür nicht. Der behauptete Schaden, seine Zuordnung und die Höhe des Anspruchs müssen nachvollziehbar sein.
Ja, das ist möglich. Ein Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Beweismittel, schließt aber nicht jeden später festgestellten oder zunächst verdeckten Schaden aus. Entscheidend ist, was genau dokumentiert wurde.
Eine fertige Reparaturrechnung ist nicht immer erforderlich. Schadensersatz kann im Mietrecht grundsätzlich auch auf Basis erforderlicher, noch nicht aufgewendeter Kosten berechnet werden. Dafür braucht es aber eine nachvollziehbare Grundlage, etwa eine konkrete Schadensbeschreibung und einen plausiblen Kostennachweis.
Es gibt keine starre allgemeine Kautionsfrist von exakt drei oder sechs Monaten. Der Vermieter hat eine angemessene Zeit zur Prüfung offener Ansprüche. § 548 BGB enthält zwar eine sechsmonatige Verjährungsfrist für bestimmte Ersatzansprüche, diese Frist ist aber nicht mit einer allgemeinen Rückzahlungsfrist für die Kaution gleichzusetzen.
Nicht jeder einzelne Streitpunkt erklärt automatisch einen vollständigen Einbehalt. Sind nur bestimmte Beträge streitig, sollte nachvollziehbar sein, warum darüber hinaus weitere Teile der Kaution zurückbehalten werden.
Sie belegt in erster Linie den abgerechneten Einsatz. Ob der ehemalige Mieter die Verstopfung verursacht hat, ergibt sich daraus nicht automatisch. Dafür sind Fundstelle, Ursache, Arbeitsbericht und zeitlicher Ablauf wichtig.
Kautionsabrechnung, Übergabeprotokoll, Fotos und Kostenunterlagen nebeneinanderlegen. Fehlende Nachweise konkret anfordern, den strittigen Abzug schriftlich beanstanden und den unstreitigen Restbetrag getrennt verlangen.
Quellen
- § 538 BGB, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
- § 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche
- BGH, Urteil vom 19.04.2023, VIII ZR 280/21, fiktive Schadensbemessung im Mietrecht
- BGH, Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23, Aufrechnung im Rahmen der Barkaution
- BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05, angemessene Prüfungsfrist und Betriebskosteneinbehalt