
Legionellen sieht man dem Wasser nicht an. Es kann klar aussehen, normal riechen und trotzdem belastet sein. Umgekehrt bedeutet ein alter Warmwasserspeicher nicht automatisch, dass dort Legionellen wachsen.
Für das Risiko zählt die gesamte Trinkwasserinstallation. Temperatur, Stagnation und die Betriebsweise der Anlage spielen zusammen; der Speicher ist nur ein Teil davon. Wer das eigene System einschätzen will, kommt deshalb mit der Frage „Ist mein Boiler sauber?“ nicht weit. Wichtiger ist: Wird das Wasser ausreichend warm gehalten? Steht es irgendwo lange? Und muss die Anlage nach der Trinkwasserverordnung überhaupt regelmäßig untersucht werden?
Warum können Legionellen im Warmwasserspeicher und Leitungssystem wachsen?
Legionellen kommen in geringer Zahl natürlicherweise im Wasser vor. Problematisch wird es, wenn sie in einer Installation Bedingungen finden, unter denen sie sich stark vermehren können.
Der DVGW nennt dabei vor allem die Temperatur und die Aufenthaltszeit des Wassers. Lange Leitungswege, eine schlecht funktionierende Zirkulation oder selten benutzte Entnahmestellen können deshalb ebenso relevant sein wie der Warmwasserspeicher selbst.
Das erklärt auch, warum Warmwasserspeicher Legionellen als Problembezeichnung etwas verkürzt ist: Die Ursache muss nicht im Behälter liegen. Am Speicher können 60 °C eingestellt sein, während ein weiter entfernter Teil des Systems deutlich kühler bleibt oder kaum durchströmt wird.
Für Bewohner ist außerdem wichtig, wie eine Infektion typischerweise entsteht. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts werden Legionellen in der Regel über fein zerstäubtes belastetes Wasser eingeatmet, zum Beispiel beim Duschen. Das bloße Trinken von belastetem Wasser gilt nicht als typischer Übertragungsweg.
Welche Temperatur sollte ein Warmwasserspeicher wegen Legionellen haben?
Für zentrale Trinkwassererwärmer nennt der DVGW mindestens 60 °C am Trinkwassererwärmer. Im Zirkulationssystem sollen mindestens 55 °C gehalten werden.
Beide Werte gehören zusammen. Die Anzeige am Speicher allein sagt noch nicht, welche Temperatur am Ende einer längeren Leitung ankommt. Sinkt sie unterwegs zu stark ab, ist der Sollwert am Gerät keine ausreichende Kontrolle des gesamten Systems.
Bei kleinen dezentralen Geräten gelten andere Bedingungen. Der DVGW nennt dort 50 °C, besser 55 °C, als Temperatur, die möglichst nicht unterschritten werden sollte. Diese Empfehlung lässt sich nicht eins zu eins auf große zentrale Anlagen übertragen.
Reicht eine Legionellenschaltung mit 70 °C?
Nicht als Ersatz für einen hygienisch korrekt betriebenen Warmwasserkreislauf.
Eine regelmäßige Legionellenschaltung, bei der das Wasser kurzzeitig auf etwa 70 °C erhitzt wird, hält der DVGW bei einer ansonsten regelgerecht betriebenen Anlage weder für notwendig noch für sinnvoll. Bleiben einzelne Leitungsabschnitte dauerhaft zu kühl oder steht dort Wasser, ändert ein kurzfristig heißerer Speicher nichts an dieser Ursache.
Wurde bereits eine Belastung festgestellt, ist die Situation eine andere. Dann müssen Befund und Ursache fachlich bewertet werden. Einfach die Temperatur hochzudrehen ist keine vollständige Sanierung.
Wann ist eine Legionellenprüfung Pflicht?
Nicht jeder Warmwasserspeicher muss regelmäßig untersucht werden. § 31 Trinkwasserverordnung verlangt eine systemische Legionellenprüfung nur, wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.
Die Pflicht kann bei einer Gebäudewasserversorgungsanlage entstehen, wenn Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und außerdem folgende Bedingungen vorliegen:
- Der Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer hat mehr als 400 Liter Inhalt oder in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle befinden sich mehr als drei Liter Wasser.
- Es gibt Duschen oder andere Einrichtungen, an denen Trinkwasser vernebelt wird.
- Die Wasserversorgungsanlage liegt nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.
Bei der Drei-Liter-Regel wird das Volumen der Zirkulationsleitung nicht mitgerechnet.
Für das selbst genutzte Einfamilienhaus entsteht also nicht allein wegen eines Warmwasserspeichers eine regelmäßige Untersuchungspflicht nach § 31. Umgekehrt ist ein Speicher unter 400 Liter nicht automatisch ausgenommen. In einem größeren Gebäude kann die Drei-Liter-Regel der Leitung ausreichen, wenn auch die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
400 Liter oder drei Liter: Welche Grenze gilt?
Beide. Die Trinkwasserverordnung formuliert hier eine Oder-Regel.
| Kriterium | Wann die Schwelle überschritten ist |
|---|---|
| Speicher | mehr als 400 Liter |
| Leitung | mehr als drei Liter in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle |
Ein 300-Liter-Speicher kann deshalb zu einer untersuchungspflichtigen Anlage gehören, wenn der betreffende Leitungsweg mehr als drei Liter fasst und die übrigen Voraussetzungen des § 31 ebenfalls vorliegen.
Andersherum löst auch ein Speicher mit mehr als 400 Liter nicht isoliert jede weitere Voraussetzung der Untersuchungspflicht aus.
Wer die Rohrdimensionen und Leitungswege eines Mehrfamilienhauses nicht kennt, sollte das Volumen nicht aus dem Bauch heraus schätzen. Betreiber oder Fachbetrieb können die Installation anhand der vorhandenen Leitungen beurteilen.

Wie oft ist die Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus fällig?
Wird Trinkwasser in einer Gebäudewasserversorgungsanlage gewerblich, aber nicht öffentlich abgegeben, schreibt § 31 TrinkwV bei erfüllten Voraussetzungen eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vor. Die Vermietung von Wohnraum fällt typischerweise in diesen Bereich.
Für andere erfasste Gebäudewasserversorgungsanlagen gilt grundsätzlich mindestens eine jährliche Untersuchung. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das Gesundheitsamt längere Intervalle festlegen.
Neu in Betrieb genommene untersuchungspflichtige Anlagen müssen erstmals innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme untersucht werden.
Die Legionellenprüfung läuft damit unabhängig von der normalen Heizungs- oder Speicherwartung. Ein Wartungstermin ersetzt sie nicht.
Wie läuft eine vorgeschriebene Legionellenprüfung ab?
Für eine vorgeschriebene Untersuchung reicht keine selbst abgefüllte Wasserprobe.

§ 39 TrinkwV verlangt, dass die Untersuchung einschließlich der Probennahme durch eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt. Der Auftrag muss die Probenahme einschließen. Ein Heimtest kann die gesetzlich vorgeschriebene systemische Untersuchung daher nicht ersetzen.
Die Proben werden an festgelegten Stellen der Trinkwasserinstallation entnommen. Entscheidend ist die fachgerechte Beurteilung des Systems, nicht die Frage, ob eine einzelne Probe aus irgendeinem Wasserhahn unauffällig aussieht.
Was bedeutet 100 KBE pro 100 ml?
Für Legionella spec. liegt der technische Maßnahmenwert bei 100 KBE pro 100 ml.
Wird dieser Wert erreicht, ist nicht einfach nur „ein bisschen Legionellen“ gefunden worden. Für den Betreiber entstehen Pflichten nach § 51 TrinkwV. Dazu gehören insbesondere Ursachenklärung, Ortsbesichtigung, die Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und eine schriftliche Risikoabschätzung. Hinzu kommen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher und deren Dokumentation.
Auch das Gesundheitsamt wird eingebunden. Nach § 53 TrinkwV muss eine zugelassene Untersuchungsstelle das Erreichen des technischen Maßnahmenwerts unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt melden.
Legionellen gefunden: Warmwasserspeicher desinfizieren?
Nicht automatisch.
Warmwasserspeicher desinfizieren klingt nach einer klaren Einzelmaßnahme. Bei einem positiven Legionellenbefund muss aber zunächst geklärt werden, wo das Problem entsteht. Ursache können der Speicher, die Temperaturführung, die Zirkulation, ungünstige Leitungswege oder Bereiche mit wenig Wasseraustausch sein.
Reinigung oder Desinfektion können Teil einer Sanierung werden. Bleibt die technische Ursache bestehen, ist damit aber nichts dauerhaft gelöst.
Genau deshalb verlangt § 51 TrinkwV eine Ursachenklärung und Risikoabschätzung. Welche Maßnahmen anschließend nötig sind, hängt von Anlage und Befund ab. Thermische oder chemische Desinfektion gehört in diesem Zusammenhang in fachkundige Hände.
Eine normale Innenreinigung des Speichers ist übrigens keine Legionellenprüfung. Und ein positiver Befund bedeutet nicht automatisch, dass der Speicher lediglich „schmutzig“ ist.
Zur normalen Wartung und Innenreinigung gibt es den separaten Ratgeber Warmwasserspeicher reinigen: Wartung, Pflicht und Kosten.
Was können Eigentümer tun?
Bei einer zentralen Warmwasseranlage beginnt die Vorbeugung beim normalen Betrieb. Ausreichende Temperaturen, eine funktionierende Zirkulation und regelmäßiger Wasseraustausch sind wichtiger als gelegentliche Sonderaktionen.
Selten genutzte Entnahmestellen führen schneller zu Stagnation. Auch überdimensionierte Anlagen oder eine schlecht funktionierende Zirkulation können dazu beitragen, dass Wasser lange im System bleibt oder nicht überall ausreichend warm ankommt.
Für Eigentümer ist deshalb nicht nur der Sollwert am Warmwasserspeicher interessant. Entscheidend ist, ob das System die Temperatur tatsächlich hält und ob die Leitungen regelmäßig durchströmt werden. Technische Auffälligkeiten sollte ein Fachbetrieb prüfen.
Die Warmwassertemperatur pauschal stark abzusenken, nur um Energie zu sparen, kann bei zentralen Anlagen mit den hygienischen Anforderungen kollidieren. Die vom DVGW genannten Temperaturwerte bleiben dabei relevant.
Was können Mieter tun?
Mieter müssen eine zentrale Trinkwasseranlage nicht selbst prüfen und sollten auch nicht eigenmächtig Einstellungen am Warmwasserspeicher verändern.
Auffällig niedrige Warmwassertemperaturen, längere Stillstandszeiten oder eine Information über einen Legionellenbefund gehören an Vermieter oder Hausverwaltung.
Die Trinkwasserverordnung sieht außerdem Informationspflichten gegenüber betroffenen Verbrauchern vor. Nach § 45 müssen Ergebnisse von Legionellenuntersuchungen in die vorgesehenen Verbraucherinformationen einfließen; auf Verlangen sind Einzelergebnisse zugänglich zu machen.
Wurde eine Belastung festgestellt, können je nach Situation zusätzliche Hinweise oder Nutzungseinschränkungen notwendig werden. Dafür sind die konkreten Vorgaben des Betreibers beziehungsweise des Gesundheitsamts maßgeblich. Pauschale Hausmittel oder eine selbst erfundene Spülroutine ersetzen diese Vorgaben nicht.
Kann man Legionellen riechen oder sehen?
Nein. Geruch, Farbe und Geschmack des Wassers sind kein verlässlicher Test auf Legionellen.
Auch Kalkgeräusche, lange Aufheizzeiten oder Sedimente helfen bei dieser Frage nicht weiter. Solche Auffälligkeiten können Anlass für Wartung oder Entkalkung sein, sagen aber nichts Sicheres über eine Legionellenbelastung aus.
Besteht eine gesetzliche Untersuchungspflicht, schafft die vorgeschriebene Laboruntersuchung Klarheit. Bei einem konkreten Verdacht außerhalb der turnusmäßigen Prüfung muss das weitere Vorgehen fachlich beurteilt werden.
Häufige Fragen
Problematisch ist vor allem lauwarmes Wasser. Für zentrale Warmwassersysteme nennt der DVGW deshalb mindestens 60 °C am Trinkwassererwärmer und mindestens 55 °C im Zirkulationssystem.
60 °C am zentralen Trinkwassererwärmer gehören zur vorgesehenen hygienischen Betriebsweise. Entscheidend ist zusätzlich, dass im Zirkulationssystem mindestens 55 °C gehalten werden. Stagnation oder zu kühle Leitungsabschnitte verschwinden nicht allein durch die richtige Zahl am Speicher.
Nicht allein deshalb, weil er Wasser erwärmt oder speichert. Die regelmäßige Untersuchungspflicht nach § 31 TrinkwV setzt mehrere Bedingungen voraus. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht unter diese konkrete Pflicht. Für kleine dezentrale Geräte gelten außerdem andere Temperaturbedingungen als für zentrale Großanlagen.
Bei einem vermieteten Gebäude gilt der Drei-Jahres-Rhythmus, wenn die Anlage die Voraussetzungen des § 31 TrinkwV erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Größen- oder Drei-Liter-Regel, aerosolbildende Entnahmestellen und der Ausschluss von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Nein. Die vorgeschriebene Untersuchung nach TrinkwV einschließlich der Probennahme muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen.
Bei 100 KBE Legionella spec. pro 100 ml ist der technische Maßnahmenwert erreicht. Dann greifen die Pflichten nach § 51 TrinkwV, darunter Ursachenklärung, Ortsbesichtigung, Prüfung der technischen Regeln und eine schriftliche Risikoabschätzung.
Bei einer regelgerecht betriebenen Anlage sieht der DVGW eine regelmäßige vorbeugende Erwärmung auf etwa 70 °C nicht als notwendig oder sinnvoll an. Bei einer festgestellten Kontamination muss dagegen die Ursache fachlich geklärt und die Sanierung an die konkrete Anlage angepasst werden.
Quellen
- § 31 Trinkwasserverordnung – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
- § 39 Trinkwasserverordnung – zugelassene Untersuchungsstellen
- § 45 Trinkwasserverordnung – Information der Verbraucher
- § 51 Trinkwasserverordnung – Handlungspflichten bei Legionellen
- § 53 Trinkwasserverordnung – Anzeigepflicht der Untersuchungsstelle
- Anlage 3 TrinkwV – technischer Maßnahmenwert
- DVGW – Vermeidung von Legionellen im Trinkwasser
- DVGW – Trinkwassererwärmer im Heizungsraum
- Robert Koch-Institut – Ratgeber Legionellose