Mieterstrom für Mieter: Kosten, Vertrag und Rechte 2026

3D-Infografik mit Bruno dem Biber zu Mieterstrom für Mieter mit den Kennzahlen 90 Prozent Grundversorgung, 2 Jahre Erstlaufzeit und 1 Monat Kündigungsfrist
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Der Vermieter kündigt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach an und legt den Bewohnern kurz darauf ein Mieterstrom-Angebot vor. Auf den ersten Blick klingt das angenehm unkompliziert: Solarstrom aus dem eigenen Haus und ein günstigerer Tarif.

Für den Mieter entscheidet sich die Sache allerdings nicht auf dem Dach, sondern im Vertrag.

Muss ich mitmachen? Ist der angebotene Tarif wirklich günstig? Wer liefert nachts Strom? Darf der Mieterstrom über die Nebenkosten abgerechnet werden? Wie lange läuft der Vertrag? Kann ich später wieder zu einem anderen Stromanbieter wechseln?

An diesen Punkten zeigt sich ziemlich schnell, ob das Angebot zum eigenen Haushalt passt.

Eine wichtige Einschränkung gleich am Anfang: Nicht jedes Produkt, das ein Vermieter oder Dienstleister als „Mieterstrom“ bezeichnet, ist automatisch geförderter Mieterstrom nach EEG und § 42a EnWG. Beim Mieterstrom 2026 ist diese Unterscheidung besonders wichtig, weil mehrere Modelle für Solarstrom im Mehrfamilienhaus nebeneinander existieren. Für den geförderten Mieterstrom gelten besondere Schutzregeln für Mieter. Bei anderen Direktversorgungsmodellen können Preis und Vertragsgestaltung anders aussehen.

Mieterstrom kurz erklärt: Was bekommt der Mieter eigentlich?

Beim Mieterstrom Mehrfamilienhaus erzeugt eine Solaranlage Strom direkt am oder im Gebäude beziehungsweise in einem zulässigen räumlichen Zusammenhang. Für den klassischen geförderten Mieterstrom gelten dabei die besonderen Regeln des EEG und des EnWG. Der Strom wird vor Ort an die Bewohner geliefert und nicht für diesen Lieferanteil durch das öffentliche Netz transportiert.

Die Solaranlage deckt den Verbrauch aber nicht rund um die Uhr.

Nachts, im Winter oder wenn im Haus gerade mehr Strom gebraucht wird als die PV-Anlage erzeugt, muss zusätzlicher Strom aus dem öffentlichen Netz kommen. Beim geförderten Mieterstrom organisiert diesen Reststrom der Mieterstromlieferant. Der Mieter braucht dafür keinen zweiten Stromliefervertrag.

Für die technischen Grundlagen einer Dachanlage reicht unser Ratgeber Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage?.

3D-Infografik mit Bruno zur Mieterstrom-Abrechnung mit Arbeitspreis, Grundpreis, Verbrauch, Abschlag, Reststrom und Gesamtpreis
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Die wichtigste Frage zuerst: Ist es geförderter Mieterstrom?

Der Begriff „Mieterstrom“ wird in Angeboten erstaunlich großzügig verwendet.

Für Mieter ist deshalb nicht nur der Produktname wichtig, sondern die rechtliche Konstruktion.

FrageGeförderter Mieterstrom nach EEG / § 42a EnWG
Eigener Mieterstromvertrag?Ja
Mit dem Wohnraummietvertrag gekoppelt?Grundsätzlich nein
Vollversorgung inklusive Reststrom?Ja
Preisobergrenze?Ja, höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs
Maximale anfängliche Bindung für Verbraucher?2 Jahre
Maximale Kündigungsfrist nach § 42a?1 Monat
Mieterstromzuschlag möglich?Ja, für den Anlagenbetreiber
Abrechnung über Nebenkosten?Nein

Bei einem anderen Direktversorgungsmodell können einzelne Punkte anders geregelt sein.

Im Vertrag sollte deshalb klar erkennbar sein, ob wirklich geförderter Mieterstrom nach § 21 Abs. 3 EEG und § 42a EnWG angeboten wird.

Mieterstrom freiwillig: Kann der Vermieter mich zur Teilnahme verpflichten?

Bei normalem Wohnraum darf der geförderte Mieterstromvertrag grundsätzlich nicht einfach Bestandteil des Mietvertrags sein.

Der Vermieter kann also nicht sagen: „Wer diese Wohnung mietet, muss automatisch meinen Solarstrom kaufen.“ Beim Mieterstrom Mieter und Vermieter vertraglich sauber zu trennen, ist genau deshalb wichtig.

Der Stromvertrag ist ein eigener Vertrag.

Es gibt gesetzliche Ausnahmen für bestimmte besondere Wohnformen. Für die typische dauerhaft vermietete Wohnung gilt aber: Mietvertrag und Mieterstromvertrag sind getrennte Dinge.

Wer keinen Mieterstrom möchte, kann sich grundsätzlich für einen anderen Stromlieferanten entscheiden oder in der Grundversorgung bleiben.

Genau deshalb lohnt sich ein Preisvergleich vor der Unterschrift. „Solarstrom aus dem eigenen Haus“ ist noch kein Beweis dafür, dass der Tarif günstiger ist als dein bisheriger Vertrag.

Mieterstrom Gesetz 2026: Was darf der Strom kosten?

Beim geförderten Mieterstrom ist die Obergrenze klar.

Der Gesamtpreis für Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf für Wohnraummieter höchstens 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs betragen. Maßgeblich sind Grundpreis und Arbeitspreis.

Nur: 90 Prozent der Grundversorgung können immer noch ziemlich teuer sein.

Die Grundversorgung kann deutlich teurer sein als andere frei verfügbare Stromtarife.

Für die Entscheidung solltest du deshalb drei Werte vergleichen:

  1. deinen tatsächlichen bisherigen Jahrespreis,
  2. den angebotenen Mieterstrompreis inklusive Grundpreis,
  3. einen aktuellen alternativen Stromtarif, den du real abschließen könntest.

Die Preisgrenze ist also ein Schutzdeckel, kein Gütesiegel für den günstigsten Tarif. Wer nach dem Mieterstrom Maximalpreis sucht, sollte deshalb immer zusätzlich den realen Jahrespreis mit Alternativtarifen vergleichen.

Mieterstrom Preis pro kWh und Mieterstrom Kosten: Nicht nur auf den Arbeitspreis schauen

Viele Angebote werben mit einem niedrigen Cent-Betrag pro Kilowattstunde.

Das kann irreführend sein, wenn gleichzeitig ein hoher Grundpreis anfällt.

Für einen Haushalt mit niedrigem Verbrauch kann ein Tarif mit etwas höherem Arbeitspreis und niedrigem Grundpreis günstiger sein als ein vermeintlich billiger Mieterstromtarif mit hoher monatlicher Pauschale.

Vor Vertragsabschluss gehören deshalb mindestens diese Angaben nebeneinander:

PunktWas du prüfen solltest
ArbeitspreisCent pro kWh
Grundpreispro Monat oder Jahr
PreisgarantieDauer und Ausnahmen
Messkostenenthalten oder zusätzlich
Reststrombereits im Tarif enthalten
Abschlägerealistisch zum bisherigen Verbrauch
Vertragslaufzeitwie lange bist du gebunden?
Kündigungsfristwann kommst du wieder heraus?

Wer nur den Arbeitspreis vergleicht, kann beim Jahrespreis danebenliegen.

Mieterstrom Abrechnung: Wie wird der Strom abgerechnet?

Bei der Abrechnung entstehen besonders viele Missverständnisse.

Beim geförderten Mieterstrom stellt der Mieterstromlieferant eine normale Verbrauchsrechnung. Er übernimmt damit Pflichten eines Stromlieferanten.

3D-Infografik mit Bruno: So funktioniert Mieterstrom im Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage, Stromzähler und Reststrom aus dem Netz
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Die Rechnung muss unter anderem den Verbrauch und die abgerechneten Zahlungen nachvollziehbar darstellen. Der Lieferant darf dafür einen Dienstleister einsetzen.

Wichtig für Mieter:

Die private Stromlieferung darf nicht einfach über die Nebenkostenabrechnung der Wohnung abgerechnet werden. Mieterstrom Nebenkosten sind deshalb zwei getrennte Abrechnungsbereiche.

Das ist ein anderer Zahlungsweg als etwa umlagefähiger Allgemeinstrom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche.

Wenn in einer Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung plötzlich Positionen aus einer PV-Anlage auftauchen, sollte deshalb zuerst geklärt werden, ob es tatsächlich um den privaten Haushaltsstrom geht oder um Strom für gemeinschaftliche Anlagen. Eine allgemeine Prüfhilfe findest du unter Heizkostenabrechnung prüfen.

Wie oft muss Mieterstrom abgerechnet werden?

Für Energielieferanten gelten die allgemeinen Regeln des EnWG.

Abrechnungszeiträume dürfen ein Jahr nicht überschreiten. Haushaltskunden müssen außerdem Möglichkeiten für kürzere Abrechnungsintervalle angeboten werden.

Endet der Liefervertrag, ist eine Schlussrechnung zu erstellen.

Praktisch sollte die Jahresrechnung wenigstens diese Punkte verständlich erkennen lassen:

  • Abrechnungszeitraum,
  • gemessener Verbrauch,
  • Arbeitspreis und Grundpreis,
  • geleistete Abschläge,
  • verbleibende Nachzahlung oder Guthaben,
  • Stromkennzeichnung,
  • Vertrags- und Kontaktangaben des Lieferanten.

Wenn Rechnung und Werbung unterschiedliche Erwartungen wecken, zählt am Ende die vertragliche Regelung.

Wer liefert Strom, wenn die Sonne nicht scheint?

Beim geförderten klassischen Mieterstrom muss die umfassende Versorgung gewährleistet sein.

Der Mieterstromlieferant kümmert sich also auch um den Strom, der nachts oder bei geringer PV-Produktion aus dem öffentlichen Netz benötigt wird.

Als Mieter brauchst du dafür keinen separaten Reststromvertrag.

Genau hier unterscheidet sich klassischer Mieterstrom von der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erhält der teilnehmende Haushalt einen rechnerisch zugeordneten Anteil des Solarstroms und behält für den übrigen Strom einen eigenen Liefervertrag. Beim Thema gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Mieter geht es deshalb vor allem um Aufteilung, Reststromvertrag und Abrechnung.

Das ist ein eigener Such- und Rechtsbereich und sollte nicht mit Mieterstrom in einen Topf geworfen werden.

Mieterstrom Vertrag: Laufzeit, Kündigung und Anbieterwechsel

Für Verbraucher ist beim geförderten Mieterstrom eine länger als zwei Jahre bindende anfängliche Laufzeit unwirksam.

Auch die Kündigungsregeln sind begrenzt. § 42a EnWG erlaubt keine längere Kündigungsfrist als einen Monat in den dort geregelten Fällen.

Eine Klausel, die das Kündigungsrecht während der gesamten Mietdauer ausschließt oder unzulässig beschränkt, ist ebenfalls problematisch.

Damit ist die oft noch zitierte Ein-Jahres-Grenze überholt. Die aktuelle gesetzliche Regelung erlaubt bei Verbrauchern eine anfängliche Bindung bis zu zwei Jahren.

Kann ich Mieterstrom kündigen und den Stromanbieter wechseln?

Grundsätzlich ja.

Ein Mieterstromvertrag nimmt dem Mieter nicht dauerhaft die Möglichkeit, einen anderen Stromlieferanten zu wählen.

Entscheidend sind Laufzeit und Kündigungsfrist des konkreten Vertrags.

Mieterstrom Stromanbieter wechseln funktioniert nach wirksamer Beendigung des Mieterstromvertrags: Der Haushalt kann dann einen anderen Anbieter wählen beziehungsweise sich vom Grundversorger beliefern lassen.

Bei einem Umzug gibt es noch eine Besonderheit: Der geförderte Mieterstromvertrag endet mit der Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Räume, ohne dass dafür noch eine gesonderte Kündigung des Mieterstromvertrags erforderlich wäre.

Trotzdem sollte man den Lieferanten über den Auszug informieren, Zählerstände dokumentieren und eine Schlussrechnung verlangen.

Mieterstrom Grundversorgung: Was passiert, wenn ich das Angebot ablehne?

Mieterstrom ablehnen ist möglich: Wer ein freiwilliges Mieterstrom-Angebot nicht annimmt, sitzt nicht plötzlich ohne Strom da.

Der vorhandene Stromanschluss bleibt bestehen. Der Haushalt braucht dann einfach einen anderen Stromliefervertrag.

Praktisch sollte vor der Ablehnung geklärt sein, welcher Lieferant ab welchem Datum übernimmt. Wer keinen Vertrag abschließt und Strom bezieht, kann je nach Situation in die Grund- oder Ersatzversorgung fallen.

Deshalb nicht nur „Nein“ zum Mieterstrom sagen, sondern gleichzeitig den gewünschten anderen Stromanbieter organisieren.

Lohnt sich Mieterstrom für Mieter?

Ob sich das lohnt, steht nicht auf dem Etikett „Mieterstrom“.

Ein gutes Angebot kann sich lohnen, wenn der Jahrespreis tatsächlich unter einem vergleichbaren normalen Stromtarif liegt und der Vertrag keine unattraktiven Nebenbedingungen enthält.

Für einen ersten Check reicht diese Gegenüberstellung:

FrageEher gutes ZeichenEher schlechtes Zeichen
Jahrespreisklar niedriger als dein realistischer Alternativtarifnur knapp unter teurer Grundversorgung
Grundpreistransparent und marktüblichauffällig hoch
Laufzeitüberschaubarmaximale Bindung ohne echten Preisvorteil
Preisgarantieklar erklärtviele Ausnahmen
Abrechnungseparate transparente StromrechnungVermischung mit Nebenkosten
Reststromim klassischen Modell klar geregeltunklar, wer nachts liefert
Vertragspartnereindeutig benanntnur Vermietername oder Vermittler ohne klare Rolle
KündigungFrist verständlichkomplizierte oder widersprüchliche Klauseln

Die wichtigste Falle ist der falsche Vergleich.

Mieterstrom kann gesetzeskonform unter 90 Prozent der Grundversorgung liegen und trotzdem teurer sein als ein anderer normaler Stromtarif.

Mieterstrom Nachteile: Was Mieter vor der Unterschrift prüfen sollten

Ein paar Nachteile werden in Werbematerial gern nur am Rand erwähnt.

Ein paar Punkte verdienen einen Blick:

Erstens: Beim Mieterstrom Vermieter und Stromlieferant auseinanderzuhalten, ist wichtig: Der Vermieter oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen bekommt eine zusätzliche wirtschaftliche Rolle als Stromanbieter beziehungsweise Projektpartner. Mietverhältnis und Stromlieferung sollten deshalb sauber getrennt bleiben.

Zweitens: Ein günstiger Einstiegspreis hilft wenig, wenn Preisgarantie oder spätere Preisanpassung schlecht geregelt sind.

Drittens: Komplexe Messkonzepte können bei Einzug, Auszug oder Lieferantenwechsel mehr Abstimmung verursachen als ein gewöhnlicher Einzelzähler.

Viertens: Ein Mieterstrom-Angebot kann günstiger als die Grundversorgung sein, aber trotzdem schlechter als ein frei verfügbarer Tarif.

Fünftens: Wer nur auf den Solarstromanteil schaut, übersieht den Reststrom. Im Winter und nachts kommt ein erheblicher Teil des Haushaltsstroms weiterhin aus dem Netz.

Mieterstrom Zuschlag: Was ist der Mieterstromzuschlag?

Beim Mieterstromzuschlag sitzt oft das nächste Missverständnis: Er geht nicht als Bonus an den Mieter.

Er ist eine EEG-Förderung für den Anlagenbetreiber beziehungsweise den anspruchsberechtigten Betreiber des Mieterstrommodells.

Die Höhe hängt unter anderem von der Anlagenleistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden Fördersätze.

Für Mieter ist vor allem wichtig:

Ein Mieterstromzuschlag bedeutet nicht, dass dieser Betrag eins zu eins als Rabatt auf der eigenen Rechnung auftauchen muss.

Entscheidend bleibt der vereinbarte Endpreis und beim geförderten Mieterstrom die gesetzliche Preisobergrenze.

Braucht Mieterstrom einen Stromspeicher?

Nein.

Ein Mieterstrommodell kann ohne Batteriespeicher funktionieren.

Ein Speicher kann den Anteil des Solarstroms erhöhen, der später am Tag im Gebäude genutzt wird. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, ist aber eine Investitionsfrage des Anlagenbetreibers und keine Voraussetzung dafür, dass Mieterstrom rechtlich funktioniert.

Wer die technischen und wirtschaftlichen Unterschiede genauer verstehen will, findet sie im Ratgeber Stromspeicher zuhause: Lohnt sich ein Batteriespeicher?.

Mieterstrom ist nicht dasselbe wie ein Balkonkraftwerk

Beides hat mit Solarstrom zu tun, vertraglich sind es aber zwei verschiedene Welten.

Beim Mieterstrom gehört die Dachanlage normalerweise dem Vermieter, einer Eigentümergemeinschaft oder einem externen Betreiber. Der Mieter kauft Strom.

Beim Balkonkraftwerk betreibt der Mieter typischerweise selbst ein kleines Steckersolargerät und verbraucht den erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt.

Wer eigentlich nach einer eigenen kleinen Solaranlage für Balkon oder Terrasse sucht, ist deshalb im Beitrag Balkonkraftwerk kaufen und installieren besser aufgehoben.

Kann der Vermieter die PV-Anlage einfach über die Miete auf die Mieter umlegen?

Das gehört rechtlich in eine andere Schublade als der Mieterstromvertrag.

Der Preis des gelieferten Stroms, eine mögliche Modernisierungsmieterhöhung und umlagefähige laufende Betriebskosten sind drei verschiedene Dinge.

Eine PV-Anlage auf dem Dach bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ihre Investitionskosten über den Mieterstrompreis oder die Nebenkosten beliebig an die Bewohner weitergereicht werden dürfen.

Wenn gleichzeitig eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, gelten wiederum eigene Modernisierungsregeln. Die Grundstruktur dazu erklärt unser Beitrag Neue Heizung auf Mieter umlegen.

Für die Frage, ob und wie eine PV-Anlage selbst auf Mieter umgelegt werden kann, ist ein eigener Ratgeber sinnvoll, weil der Such- und Rechtsintent ein anderer ist.

Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Für Bewohner können beide Modelle auf den ersten Blick ähnlich aussehen. Im Hintergrund funktionieren sie jedoch anders.

PunktKlassischer geförderter MieterstromGemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Solarstrom aus dem GebäudeJaJa
Reststromorganisiert der Mieterstromlieferanteigener Stromlieferant des Teilnehmers
zusätzlicher Stromvertrag für Reststromneinja
Mieterstromzuschlagmöglichnein
zentrale Vollversorgungjanein
Zuordnung des PV-Stromsüber Mieterstrom-/Messkonzeptüber vereinbarten Aufteilungsschlüssel

Wer nur wissen will, ob er das Angebot des Vermieters unterschreiben sollte, muss deshalb zuerst herausfinden, welches Modell überhaupt angeboten wird.

3D-Vergleich mit Bruno: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom, Reststrom und eigenem Stromvertrag
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Checkliste vor dem Mieterstromvertrag

Vor der Unterschrift sollten diese zehn Punkte beantwortet sein:

  1. Ist es geförderter Mieterstrom nach § 21 Abs. 3 EEG und § 42a EnWG?
  2. Wie hoch sind Arbeitspreis und Grundpreis?
  3. Wie hoch ist der Jahrespreis bei meinem bisherigen Verbrauch?
  4. Ist der Tarif wirklich günstiger als ein normaler Alternativtarif?
  5. Wie lange läuft der Vertrag?
  6. Welche Kündigungsfrist gilt?
  7. Wer ist mein tatsächlicher Stromlieferant und Rechnungsaussteller?
  8. Wer liefert den Reststrom?
  9. Wie und wie oft wird abgerechnet?
  10. Was passiert bei Auszug oder Anbieterwechsel?

Bleiben mehrere dieser Fragen offen, sollte man nicht aus Zeitdruck unterschreiben.

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Ist Mieterstrom Pflicht für Mieter?

Bei normalem Wohnraum ist geförderter Mieterstrom grundsätzlich freiwillig und der Stromvertrag darf nicht einfach Bestandteil des Wohnraummietvertrags sein. Für bestimmte besondere Wohnformen gibt es Ausnahmen.

Wie hoch darf der Mieterstrompreis sein?

Beim geförderten Mieterstrom darf der Gesamtpreis für Mieterstrom und zusätzlichen Strombezug höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Wird Mieterstrom über die Nebenkosten abgerechnet?

Geförderter Mieterstrom für den privaten Haushaltsverbrauch wird über eine Stromrechnung des Lieferanten abgerechnet und nicht über die Nebenkostenabrechnung der Wohnung.

Wie lange darf ein Mieterstromvertrag laufen?

Für Verbraucher ist eine länger als zwei Jahre bindende anfängliche Laufzeit beim geförderten Mieterstrom unwirksam.

Kann ich Mieterstrom kündigen?

Ja. Es gelten die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsregeln. Im Anwendungsbereich von § 42a EnWG darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer betragen.

Kann ich trotz Mieterstrom den Anbieter wechseln?

Nach Ende des Mieterstromvertrags kann ein anderer Stromlieferant gewählt werden. Der Mieterstromvertrag darf das Wahlrecht nicht für die gesamte Mietdauer ausschließen.

Was passiert nachts ohne Solarstrom?

Beim klassischen geförderten Mieterstrom muss der Mieterstromlieferant die Vollversorgung sicherstellen und zusätzlichen Strom aus dem Netz organisieren.

Mieterstrom Zuschlag: Was ist der Mieterstromzuschlag?

Eine EEG-Förderung für den Anlagenbetreiber beziehungsweise den anspruchsberechtigten Betreiber. Der Zuschlag ist kein direkter Bonus für den Mieter.

Lohnt sich Mieterstrom?

Er kann sich lohnen, wenn der tatsächliche Jahrespreis inklusive Grundpreis unter einem realistischen alternativen Stromtarif liegt. Der Vergleich nur mit der Grundversorgung reicht dafür nicht.

Fazit

Mieterstrom kann finanziell attraktiv sein. Dass die Kilowattstunden vom eigenen Dach kommen, reicht als Kaufargument aber nicht.

Die wichtigsten Punkte sind viel nüchterner:

Ist es wirklich geförderter Mieterstrom?

Wie hoch ist der Jahrespreis inklusive Grundpreis?

Ist der Tarif günstiger als ein normaler Alternativvertrag?

Wie lange bindet mich der Vertrag?

Wer liefert Reststrom und wer stellt die Rechnung?

Und kann ich später problemlos wieder wechseln?

Wer diese Punkte vor der Unterschrift prüft, kann ein Mieterstrom-Angebot ziemlich schnell einordnen.

Die größten Missverständnisse entstehen dort, wo Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Balkonkraftwerk, Nebenkosten und Modernisierung in einen einzigen Topf geworfen werden. Genau diese Themen sollte man getrennt betrachten.

Quellen

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Abrechnung beim Mieterstrom

Bundesnetzagentur: Mieterstrom für Verbraucher

§ 42a EnWG – Mieterstromverträge

§ 40b EnWG – Rechnungs- und Informationszeiträume

§ 21 EEG – Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag

§ 48a EEG – Mieterstromzuschlag

Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze

Netze BW: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung