
Eine hohe Nachzahlung heißt noch nicht, dass die Heizkostenabrechnung falsch ist. Vielleicht war der Verbrauch höher, die Energie teurer oder der Winter kälter. Trotzdem lohnt sich eine genaue Kontrolle, vor allem wenn die Kosten plötzlich deutlich steigen oder einzelne Zahlen nicht nachvollziehbar sind.
Wenn du deine Heizkostenabrechnung überprüfen willst, schau nicht nur auf den Endbetrag. Geh sie von oben nach unten durch: Zeitraum, Vorauszahlungen, Fläche, Verbrauch, Verteilerschlüssel und einzelne Kostenpositionen. Wer seine Heizkosten prüfen will, findet so meist schneller die Stelle, an der etwas nicht passt.
Heizkostenabrechnung prüfen: 12 Punkte im Schnellcheck
| Prüfschritt | Darauf solltest du achten |
|---|---|
| 1. Abrechnungszeitraum | Stimmt der Zeitraum und kam die Abrechnung rechtzeitig? |
| 2. Vorauszahlungen | Wurden alle gezahlten Abschläge berücksichtigt? |
| 3. Wohnfläche | Stimmen deine Wohnfläche und die Gesamtfläche des Gebäudes? |
| 4. Verbrauchswerte | Passen Zählerstände, Gerätenummern und Verbrauch zum Vorjahr? |
| 5. Verteilerschlüssel | Wurden Grund- und Verbrauchskosten richtig verteilt? |
| 6. Eigener Kostenanteil | Lässt sich dein Anteil rechnerisch nachvollziehen? |
| 7. Energiekosten | Stimmen Menge, Preis und Abrechnungszeitraum des Energieträgers? |
| 8. Heiznebenkosten | Sind nur umlagefähige Kosten enthalten? |
| 9. Warmwasser | Wurden Heizung und Warmwasser korrekt voneinander getrennt? |
| 10. Schätzungen | Gibt es geschätzte statt gemessene Verbrauchswerte? |
| 11. CO₂-Kosten | Ist der Vermieteranteil korrekt berücksichtigt? |
| 12. Verbrauchsinformationen | Sind die vorgeschriebenen Mess- und Verbrauchsdaten vorhanden? |
Eine auffällige Zahl allein macht die Abrechnung noch nicht unwirksam. Entscheidend ist, warum sie abweicht und ob sich die Berechnung anhand der Abrechnung und der Belege erklären lässt.

1. Abrechnungszeitraum und Frist prüfen
Schau zuerst auf den Zeitraum, für den abgerechnet wird. Über Betriebskostenvorauszahlungen muss nach § 556 BGB jährlich abgerechnet werden. Der Vermieter muss die Abrechnung grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Danach kann er eine Nachforderung in der Regel nicht mehr verlangen, wenn er die Verspätung selbst zu vertreten hat.
Beispiel:
Abrechnungszeitraum: 01.01.2025 bis 31.12.2025
Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens bis zum:
31.12.2026
bei dir eingehen.
Bist du während des Jahres ein- oder ausgezogen, kann dein persönlicher Nutzungszeitraum kürzer sein. Dann sollte die Abrechnung auch diesen Wechsel korrekt berücksichtigen.
2. Vorauszahlungen kontrollieren
Vergleiche die in der Abrechnung angerechneten Vorauszahlungen mit deinen tatsächlichen Zahlungen. Kontoauszüge oder die monatlichen Mietabrechnungen reichen dafür meist aus.
Beispiel:
Du hast zwölf Monate lang jeweils 180 Euro vorausgezahlt:
12 × 180 € = 2.160 €
Stehen in der Abrechnung nur 1.980 Euro, fehlen 180 Euro. Genau um diesen Betrag würde die Nachzahlung zu hoch ausfallen.
Hat sich die Vorauszahlung im Laufe des Jahres geändert, rechne die Monate einzeln zusammen. So übersiehst du keine Anpassung.
3. Wohnfläche und Gesamtfläche vergleichen
Die Fläche beeinflusst den Grundkostenanteil. Deshalb lohnt sich ein Blick auf zwei Werte: die Fläche deiner Wohnung und die für die Verteilung verwendete Gesamtfläche.
Stehen im Mietvertrag 72 m² und in der Heizkostenabrechnung plötzlich 79 m², solltest du die Abweichung klären. Dasselbe gilt, wenn sich die Gesamtfläche des Gebäudes gegenüber dem Vorjahr ohne erkennbare Erklärung verändert hat.
Prüfe besonders:
- deine Wohn- oder Nutzfläche;
- die Gesamtfläche, die in die Verteilung eingeht;
- Änderungen gegenüber der Vorjahresabrechnung;
- den Umgang mit Leerstand.
Leer stehende Wohnungen dürfen nicht einfach aus der Berechnungsgrundlage verschwinden, nur damit deren Kosten auf die übrigen Nutzer verteilt werden. Auch die Verbraucherzentrale nennt Wohn- und Gesamtfläche als wichtigen Prüfpunkt.
4. Verbrauchswerte und Zählerstände prüfen
Suche in der Abrechnung nach den Verbrauchswerten deiner Wohnung. Je nach Anlage können dort Werte von Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern oder Warmwasserzählern stehen.
Vergleiche die Angaben mit dem Vorjahr und, falls vorhanden, mit eigenen Fotos oder Ableseprotokollen. Dabei helfen fünf Fragen:
- Stimmen die Gerätenummern?
- Sind die Werte nachvollziehbar?
- Wurde tatsächlich abgelesen oder geschätzt?
- Gibt es ungewöhnlich große Abweichungen zum Vorjahr?
- Passen die Werte zu eigenen Aufzeichnungen?
Ein höherer Verbrauch ist für sich genommen kein Beweis für einen Fehler. Steigt er aber stark, obwohl sich Haushaltsgröße und Heizverhalten kaum verändert haben, sollte die Ursache nachvollziehbar sein.
Was gilt bei einem Mieterwechsel?
Bei einem Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums sieht § 9b HeizkostenV grundsätzlich eine Zwischenablesung vor. Ist sie nicht möglich oder technisch nicht genau genug, erlaubt die Verordnung andere Aufteilungsverfahren.
Bei Ein- und Auszug lohnt es sich deshalb, Zählerstände selbst zu fotografieren und ins Übergabeprotokoll aufzunehmen.
5. Verteilerschlüssel prüfen
Heizkosten werden normalerweise nicht vollständig nach Wohnfläche verteilt. Nach § 7 HeizkostenV müssen bei einer zentralen Heizungsanlage grundsätzlich mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Kosten nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden. Der übrige Anteil wird nach Wohn- oder Nutzfläche oder einem anderen zulässigen Flächenmaßstab verteilt.
Häufig sieht die Aufteilung so aus:
30 % Grundkosten + 70 % Verbrauchskosten
oder:
50 % Grundkosten + 50 % Verbrauchskosten
Für bestimmte Gebäude schreibt § 7 HeizkostenV einen Verbrauchsanteil von 70 Prozent vor. Das betrifft Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, mit Öl oder Gas beheizt werden und bei denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind.
Ein Verbrauchsanteil von mehr als 70 Prozent ist allerdings nicht automatisch falsch. § 10 HeizkostenV lässt rechtsgeschäftliche Vereinbarungen mit höheren Verbrauchsanteilen unberührt.
Vergleiche deshalb nicht nur die Prozentzahl. Schau auch in den Mietvertrag und in frühere Abrechnungen. Auffällig wäre zum Beispiel, wenn trotz vorhandener Verbrauchserfassung sämtliche Heizkosten nur nach Quadratmetern verteilt würden.
6. Eigenen Kostenanteil nachrechnen
Die wichtigste Frage lautet nicht nur: Wie hoch ist die Nachzahlung? Entscheidend ist, ob du den Weg von den Gesamtkosten bis zu deinem Anteil nachvollziehen kannst.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Gesamte Heizkosten des Hauses:
12.000 €
Verteilerschlüssel:
30 % Grundkosten / 70 % Verbrauchskosten
Damit entfallen:
3.600 € auf Grundkosten
und:
8.400 € auf Verbrauchskosten
Verbrauchskosten
Das Gebäude hat insgesamt 80.000 Verbrauchseinheiten. Auf deine Wohnung entfallen 5.000 Einheiten.
5.000 ÷ 80.000 = 6,25 %
Dein Anteil an den Verbrauchskosten:
8.400 € × 6,25 % = 525 €
Grundkosten
Die für die Abrechnung relevante Gesamtfläche beträgt 1.000 m², deine Wohnung 75 m².
75 ÷ 1.000 = 7,5 %
Dein Grundkostenanteil:
3.600 € × 7,5 % = 270 €
Damit ergeben sich zunächst:
525 € + 270 € = 795 €
Erst danach werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt.
Brunos Tipp: Fang nicht mit der Nachzahlung an. Geh rückwärts: Endbetrag → Vorauszahlungen → eigener Kostenanteil → Verbrauchs- und Grundkosten → Gesamtkosten des Hauses. So findest du schneller die Stelle, an der eine Rechnung nicht aufgeht.

7. Energiekosten prüfen
Bei Gas, Heizöl, Pellets, Fernwärme oder anderen Energieträgern sollten Menge, Kosten und Zeitraum zusammenpassen. Vergleiche die Angaben nach Möglichkeit mit der Vorjahresabrechnung und den zugrunde liegenden Lieferantenrechnungen.
Bei einer Abrechnung in Kilowattstunden kannst du für eine grobe Plausibilitätskontrolle den durchschnittlichen Gesamtpreis je kWh berechnen:
Energiekosten ÷ gelieferte kWh = durchschnittliche Kosten pro kWh
Beispiel:
6.000 € ÷ 50.000 kWh = 0,12 €/kWh
Der Wert entspricht nicht zwingend dem reinen Arbeitspreis des Tarifs, weil zum Beispiel Grundpreise enthalten sein können. Für den Vergleich mit dem Vorjahr ist er trotzdem nützlich.
Bei Heizöl, Flüssiggas oder anderen lagerfähigen Brennstoffen spielen außerdem Anfangs- und Restbestände eine Rolle. Ein vorhandener Restbestand darf nicht so behandelt werden, als wäre er im abgelaufenen Jahr bereits verbraucht worden. Auch darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
Bei Fernwärme kommen eigene Kostenpositionen hinzu. Die Besonderheiten erklären wir im Ratgeber Fernwärme für Mieter: Kosten und Heizkostenabrechnung.
8. Heiznebenkosten kontrollieren: Wartung ist nicht Reparatur
Zu den Heizkosten gehören nicht nur Brennstoff oder Wärmelieferung. § 7 Abs. 2 HeizkostenV nennt unter anderem Betriebsstrom, Bedienung und Überwachung der Anlage, regelmäßige Prüfung, Einstellung, Reinigung, bestimmte Messungen sowie Kosten für Verbrauchserfassung, Eichung und Abrechnung.
Reparaturen und Instandsetzungen sind davon zu unterscheiden.
Wird bei einer Wartung beispielsweise eine defekte Pumpe ausgetauscht, darf der Reparaturanteil nicht einfach als laufende Wartung auf die Mieter umgelegt werden. Eine Sammelposition wie Heizungswartung 580 € sagt deshalb noch nicht genug aus. Erst die Rechnung zeigt, welche Arbeiten tatsächlich enthalten waren.
Die Abgrenzung erklären wir ausführlicher unter Heizungswartung: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?.
9. Kosten für Heizung und Warmwasser prüfen
Erzeugt dieselbe zentrale Anlage Raumwärme und Warmwasser, müssen die gemeinsam entstandenen Kosten zuerst auf beide Bereiche aufgeteilt werden.
Nach § 9 HeizkostenV ist die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallende Wärmemenge grundsätzlich mit einem Wärmezähler zu messen. Ist die Messung nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich, sieht die Verordnung Ersatzberechnungen vor.
Für die Prüfung zählt daher vor allem eine Frage: Wie wurde der Warmwasseranteil bestimmt?
Eine nicht erklärte Pauschale ist ein guter Grund, genauer in die Berechnung zu schauen.
Bei zentralen Wärmepumpen kommen zusätzliche Besonderheiten hinzu. Dazu gibt es den separaten Ratgeber Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe.
10. Geschätzte Verbrauchswerte genauer ansehen
Geschätzt bedeutet nicht automatisch falsch.
Kann der Verbrauch wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, erlaubt § 9a HeizkostenV eine Ersatzermittlung. Als Grundlage kommen unter anderem frühere Verbrauchswerte, vergleichbare Räume oder der Durchschnittsverbrauch des Gebäudes beziehungsweise der Nutzergruppe infrage.
Prüfe bei einer Schätzung vier Punkte:
- Warum wurde geschätzt?
- Welche Geräte oder Wohnungen waren betroffen?
- Nach welcher Methode wurde dein Ersatzwert ermittelt?
- Wie groß ist der geschätzte Anteil im gesamten Gebäude?
Die letzte Frage ist wichtig. Sind mehr als 25 Prozent der maßgeblichen Wohn- oder Nutzfläche von der Ersatzermittlung betroffen, schreibt § 9a Abs. 2 HeizkostenV eine andere Kostenverteilung vor. Dann werden die Kosten ausschließlich nach den für die übrigen Kosten geltenden Maßstäben verteilt.
Fehlt eine nachvollziehbare Begründung für die Schätzung, solltest du die Berechnungsunterlagen anfordern.
11. CO₂-Kostenaufteilung kontrollieren
Bei vielen mit fossilen Brennstoffen versorgten Wohngebäuden werden die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bei Wohngebäuden richtet sich die Verteilung grundsätzlich nach der Einordnung des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung nach dem CO₂-Ausstoß.
Für die Prüfung sind vor allem diese Angaben wichtig:
- der auf dich entfallende Anteil an den CO₂-Kosten;
- die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung;
- die Berechnungsgrundlagen.
Nach § 7 CO2KostAufG muss der Vermieter diese Informationen in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Bestimmt er den Mieteranteil nicht oder fehlen die vorgeschriebenen Angaben, darf der Mieter den laut Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.
Die gesetzliche Staffelung für Wohngebäude steht in der Anlage zum CO2KostAufG.
12. Fernablesung und Verbrauchsinformationen prüfen
Bei den Messgeräten läuft 2026 noch eine Übergangsfrist. Nach § 5 HeizkostenV müssen nicht fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2021 installiert wurden oder unter die gesetzliche Übergangsregel fallen, grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Nachrüstung technisch nicht möglich oder mit unangemessenem Aufwand beziehungsweise einer unbilligen Härte verbunden wäre.
Ein älteres, nicht fernablesbares Gerät ist deshalb im Jahr 2026 nicht allein wegen dieser Eigenschaft automatisch unzulässig.
Sind fernablesbare Geräte vorhanden, müssen Nutzer nach § 6a HeizkostenV grundsätzlich monatliche Verbrauchsinformationen erhalten. Dazu gehören unter anderem der Verbrauch des letzten Monats und Vergleichswerte.
§ 12 HeizkostenV sieht ein Kürzungsrecht von 3 Prozent vor, wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Abs. 2 oder 3 keine vorgeschriebene fernablesbare Ausstattung installiert hat. Dasselbe gilt, wenn die Informationen nach § 6a nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden.
Häufige Fehler in der Heizkostenabrechnung
Nach dem Prüfen lassen sich viele Auffälligkeiten einer überschaubaren Gruppe zuordnen:
| Möglicher Fehler | Woran er auffällt |
|---|---|
| Vorauszahlungen fehlen | Deine tatsächlichen Zahlungen sind höher als die angerechnete Summe |
| Fläche stimmt nicht | Wohn- oder Gesamtfläche weicht ohne Erklärung ab |
| Verbrauch ist unplausibel | Werte springen stark oder passen nicht zu den Ablesungen |
| Verteilerschlüssel stimmt nicht | Grund- und Verbrauchskosten wurden nicht korrekt aufgeteilt |
| Reparatur wurde umgelegt | In Belegen stehen Austausch, Reparatur oder Instandsetzung |
| Schätzung ist nicht nachvollziehbar | Verbrauch wurde ersetzt, ohne dass die Grundlage erkennbar ist |
| Warmwasser wurde falsch getrennt | Die Aufteilung einer verbundenen Anlage lässt sich nicht nachvollziehen |
| CO₂-Anteil fehlt | Vermieteranteil, Einstufung oder Berechnungsgrundlage wird nicht ausgewiesen |
| Nutzerwechsel wurde falsch berücksichtigt | Ein- oder Auszug und Zwischenablesung passen nicht zusammen |
| Energiekosten stimmen nicht | Menge, Rechnung oder Zeitraum passen nicht zur Abrechnung |
Eine hohe Nachzahlung allein gehört bewusst nicht in diese Tabelle. Sie kann trotz ihrer Höhe korrekt sein.
Heizkostenabrechnung falsch: Belege anfordern
Wenn du beim Prüfen eine konkrete Unstimmigkeit findest, musst du dich nicht mit einer einzelnen Tabellenzeile zufriedengeben. Nach § 556 Abs. 4 BGB kannst du Einsicht in die Belege verlangen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen.
Je nach Streitpunkt können zum Beispiel diese Unterlagen wichtig sein:
- Rechnungen des Gas- oder Wärmelieferanten;
- Heizölrechnungen und Bestandsaufstellungen;
- Wartungsrechnungen;
- Rechnungen des Messdienstes;
- Ableseprotokolle;
- Berechnung des Verteilerschlüssels;
- Unterlagen zur CO₂-Kostenaufteilung.
So wird aus einem allgemeinen Verdacht eine überprüfbare Frage. Steht in der Abrechnung zum Beispiel nur eine hohe Wartungssumme, kann die Rechnung zeigen, ob darin zusätzlich eine Reparatur steckt.

Wann darf die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent gekürzt werden?
Die 15-Prozent-Regel gilt nicht bei jedem Fehler.
Nach § 12 HeizkostenV besteht das Kürzungsrecht, soweit Wärme- oder Warmwasserkosten entgegen den Vorschriften der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Ein typischer Fall wäre, dass eine vorgeschriebene Verbrauchserfassung vorhanden sein müsste, die Heizkosten aber trotzdem vollständig nach Fläche verteilt werden.
Das ist etwas anderes als ein Rechenfehler, eine vergessene Vorauszahlung oder eine einzelne unzulässige Kostenposition. Daneben gibt es die 3-Prozent-Regelungen bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften zur Fernablesung und zu Verbrauchsinformationen sowie die eigene 3-Prozent-Regel im CO2KostAufG. Die Voraussetzungen sind jeweils unterschiedlich.
Was tun, wenn du einen Fehler gefunden hast?
Wenn eine Position nicht stimmt, dokumentiere zuerst den konkreten Punkt. Der sinnvollste Ablauf ist:
- Markiere die fragliche Zahl oder Kostenposition.
- Rechne die Abweichung nach.
- Vergleiche sie mit dem Vorjahr und deinen eigenen Unterlagen.
- Fordere bei Bedarf Belege an.
- Teile dem Vermieter die konkrete Unstimmigkeit in Textform mit.
- Lass einen unklaren oder finanziell größeren Fall fachkundig prüfen.
Für Einwendungen gegen die Abrechnung gilt nach § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Frist von zwölf Monaten nach Zugang. Danach können Einwendungen ausgeschlossen sein, wenn du die verspätete Geltendmachung selbst zu vertreten hast.
Ein Einwand gegen die Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass jede geforderte Zahlung bis zur Klärung entfällt. Bei hohen Beträgen oder einem Streit über Kürzungsrechte sollte der konkrete Fall rechtlich geprüft werden.
Heizkostenabrechnung prüfen lassen: Wann lohnt sich Hilfe?
Vieles lässt sich mit den Prüfschritten oben zunächst selbst kontrollieren. Hilfe kann sinnvoll sein, wenn mehrere Rechenschritte unklar bleiben, ungewöhnlich hohe Beträge im Raum stehen, Belege fehlen oder verschiedene rechtliche Fragen zusammenkommen.
Als Anlaufstellen kommen zum Beispiel Verbraucherzentralen, Mietervereine oder bei komplexeren Streitfällen eine mietrechtliche Beratung infrage. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass Mieter viele Punkte selbst kontrollieren können, eine vollständige rechtliche Bewertung im Einzelfall aber weitergehen kann.
Hohe Heizkosten sind nicht immer ein Abrechnungsfehler
Sind Zeitraum, Verbrauchswerte, Kosten und Verteilung nachvollziehbar, kann die hohe Summe trotzdem korrekt sein. Dann lohnt sich der Blick auf Verbrauch, Gebäude und Heizungsanlage.
Ein unsanierter Altbau braucht häufig mehr Energie als ein gut gedämmtes Gebäude. Auch eine alte oder schlecht eingestellte Heizungsanlage kann den Verbrauch erhöhen.
Vergleichswerte zu Anschaffung und Modernisierung findest du unter Was kostet eine neue Heizung?.
Die wichtigsten Mieterthemen rund um Abrechnung, Ausfall, Modernisierung und Heizungsart haben wir außerdem im Heizung-Ratgeber für Mieter zusammengefasst.
Ist nicht die Rechnung das Problem, sondern die Heizung ausgefallen, gelten andere Regeln. Dazu geht es im Ratgeber Mietminderung bei Heizungsausfall weiter.
Auch andere Betriebskosten können Fragen auslösen. Ein Beispiel ist die Rohrreinigung in der Nebenkostenabrechnung.
Häufige Fragen
Prüfe zuerst Zeitraum und Vorauszahlungen, danach Fläche, Verbrauch, Verteilerschlüssel und Gesamtkosten. Rechne anschließend deinen eigenen Kostenanteil nach. Zum Schluss kontrollierst du Heiznebenkosten, Warmwasser, Schätzungen und CO₂-Kosten.
Auffällig sind zum Beispiel fehlende Vorauszahlungen, falsche Flächenwerte, nicht nachvollziehbare Verbrauchssprünge, unzulässige Reparaturkosten, unbegründete Schätzungen oder fehlende Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung. Eine hohe Nachzahlung allein beweist dagegen keinen Fehler.
Nein. § 7 HeizkostenV sieht grundsätzlich einen verbrauchsabhängigen Anteil zwischen 50 und 70 Prozent vor. 70/30 ist verbreitet und unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben, aber nicht in jedem Gebäude. § 10 HeizkostenV lässt außerdem rechtsgeschäftliche Regelungen mit einem höheren Verbrauchsanteil unberührt.
Ja, wenn der Verbrauch wegen eines Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte. § 9a HeizkostenV regelt auch, welche Grundlagen dafür verwendet werden können.
Grundsätzlich zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Danach können Einwendungen ausgeschlossen sein, wenn du die verspätete Geltendmachung selbst zu vertreten hast.
Ja. Nach § 556 Abs. 4 BGB muss der Vermieter auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen. Er darf die Belege elektronisch bereitstellen.
Nein. Das Kürzungsrecht von 15 Prozent nach § 12 HeizkostenV betrifft die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung. Für andere Fehler gelten andere Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Fazit: Erst prüfen, dann reklamieren
Eine Heizkostenabrechnung wird übersichtlicher, wenn du sie in einzelne Rechenschritte zerlegst. Beginne mit Zeitraum und Vorauszahlungen. Danach prüfst du Fläche, Verbrauch und Verteilerschlüssel. Anschließend rechnest du deinen Anteil nach und kontrollierst Energiekosten, Heiznebenkosten, Warmwasser, Schätzungen und CO₂-Aufteilung.
Passt eine Zahl nicht, geh eine Ebene tiefer und fordere die Belege an. So lässt sich unterscheiden, ob die Nachzahlung nur hoch ist oder ob tatsächlich ein Fehler in der Heizkostenabrechnung steckt.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 556: Vereinbarungen über Betriebskosten
- Heizkostenverordnung, § 5: Ausstattung zur Verbrauchserfassung
- Heizkostenverordnung, § 6a: Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- Heizkostenverordnung, § 7: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
- Heizkostenverordnung, § 9: Verteilung bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser
- Heizkostenverordnung, § 9a: Kostenverteilung in Sonderfällen
- Heizkostenverordnung, § 9b: Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
- Heizkostenverordnung, § 10: Überschreitung der Höchstsätze
- Heizkostenverordnung, § 12: Kürzungsrecht und Übergangsregelung
- CO2KostAufG, § 7: Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils
- CO2KostAufG, Anlage: Einstufung der Gebäude oder Wohnungen
- Verbraucherzentrale: Heizkostenabrechnungen prüfen – so erkennen Sie teure Fehler